Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen
1. Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Anmeldungen zu Veranstaltungen, die über die Website https://100jahrewaldorfkindergarten.de/ getätigt werden.
Die Website wird technisch vom Waldorfkindergarten Der Kleine Wassermann Viersen betrieben. Vertragspartner für die jeweilige Veranstaltung wird jedoch derjenige Kindergarten, der in der Veranstaltungsbeschreibung als Ausrichter genannt ist (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Dies können sein:
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Waldorfkindergarten Der Kleine Wassermann Viersen
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Waldorfkindergarten Haus der Sonne Schwalmtal e.V.
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Kindergarten Christian Morgenstern Willich
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Waldorfkindergarten Hollerbusch e.V. (Mönchengladbach)
2. Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt über das Online-Formular auf dieser Website.
(2) Mit dem Absenden des Formulars geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (Teilnahme an der Veranstaltung) ab.
(3) Eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung folgt in der Regel per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dieser Bestätigung oder durch die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung zustande.
(4) Da die Teilnehmerzahl für viele Veranstaltungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Kosten
Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, „Tagen der offenen Tür“ oder Ähnlichem kostenfrei. Sollte eine Veranstaltung kostenpflichtig sein (z. B. Workshops), wird im Vorfeld im Beschreibungstext deutlich darauf hingewiesen.
4. Absage und Ausfall von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, wegen Krankheit von Referenten oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall werden die angemeldeten Teilnehmer umgehend per E-Mail informiert. Weitergehende Ansprüche (z. B. Fahrtkostenerstattung) bestehen nicht, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters.
5. Haftung
(1) Die Haftung des Veranstalters sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Aufsichtspflicht: Bei Veranstaltungen, an denen Kinder teilnehmen, verbleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Eltern bzw. Begleitpersonen, sofern nicht ausdrücklich eine Kinderbetreuung durch das Personal des Kindergartens zugesagt wurde.
6. Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Die im Anmeldeformular erhobenen Daten werden an den jeweiligen ausrichtenden Kindergarten weitergeleitet, um die Veranstaltung zu organisieren (z. B. für Gästelisten).
